Straßenbeschilderung
Die Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs ist eine Aufgabe der Straßenverkehrsbehörden. Dies sind in Bayern die kreisangehörigen Gemeinden (örtliche Straßenverkehrsbehörden), die Landratsämter, kreisfreien Gemeinden und großen Kreisstädte (untere Straßenverkehrsbehörden). Die Gemeinden sind als örtliche Straßenverkehrsbehörden zuständig, soweit sich Maßnahmen zur Verkehrsregelung ausschließlich auf Gemeindestraßen beziehen. Darüber hinaus sind für die Bundesautobahnen die Autobahndirektionen zuständige Straßenverkehrsbehörden.
Ansprechpartner
S2 - Sicherheit, Ordnung, ÖPNV, Jugend
Frau V. Wagner
Leitung
Tel.: 0811 / 55 22- 318
Fax: 0811 / 55 22 - 333
E-Mail: ordnungsamt@hallbergmoos.de