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Gewässerunterhaltung

kleine Gewässer dritter Ordnung

Die Unterhaltung Gewässer dritter Ordnung ist in Bayern eine Aufgabe der Kommunen bzw. Wasser- und Bodenverbände.

In Bayern gibt es etwa 90.000 km kleinere Gewässer. Die Kommunen bzw. Wasser- und Bodenverbände sind zur Unterhaltung dieser Gewässer verpflichtet. Teilweise ist diese Unterhaltungspflicht auch auf Nutzer (z. B. Wasserkraftanlagenbetreiber) übertragen.

Haben Sie Fragen zum Unterhalt und zum baulichen Zustand von kleineren Gewässern und ihren Ufern, so wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre Gemeinde.

 

Ansprechpartner

Sachgebiet P2 - Tiefbau, Gewässer, Straßenbeleuchtung

Herr M. Aigner
Abteilungsleitung
Telefon: 0811 5522-436
Telefax: 0811 5522-444
Zimmer: 2.11

Herr S. Mayer
Telefon: 0811 5522-431
Telefax: 0811 5522-444
Zimmer: 2.07

Herr M. Waller
Telefon: 0811 5522-433
Telefax: 0811 5522-444
Zimmer: 2.07

E-Mail an P2 - Tiefbau, Gewässer, Straßenbeleuchtung