WIDERSPRUCH PER E-MAIL
Ein Widerspruch gegen Bescheide der Gemeinde Hallbergmoos kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Daneben steht Ihnen nun auch folgende Möglichkeit der elektronischen Widerspruchseinlegung zur Verfügung:
Versendung eines signierten, elektronischen Dokuments mit der Versandart nach § 5 Abs. 5 des De-Mail-Gesetzes, bei der der Absender sicher im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 2 De-Mail-Gesetz angemeldet ist, an folgende De-Mail-Adresse: