Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis für eine öffentliche Vergnügung
Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.
Ansprechpartner
Sachgebiet S1 - Bürgerbüro, Standesamt, Wahlen
Frau M. Langer
Abteilungsleitung
Telefon: 0811 5522-0
Telefax: 0811 5522-333
Zimmer: 0.01
Frau J. Scheumaier
Telefon: 0811 5522-0
Telefax: 0811 5522-333
Zimmer: 0.01
Frau H. Strobl
Stellvertretung
Telefon: 0811 5522-0
Telefax: 0811 5522-333
Zimmer: 0.01