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Eheschließung 
 

Eheschließung im In- und Ausland

Eine Ehe kann grundsätzlich in jedem deutschen Standesamt geschlossen werden. Eine Eheschließung im Ausland wird anerkannt, wenn sie vor dem zuständigen Organ geschlossen wurde.

 

Ehename

Die Ehegatten können als Ehenamen den Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen eines Ehegatten zum gemeinsamen Familiennamen bestimmen.

Ansprechpartner

Sachgebiet S1 - Bürgerbüro, Standesamt, Wahlen

Frau M. Langer
Abteilungsleitung
Telefon: 0811 5522-0
Telefax: 0811 5522-333
Zimmer: 0.01

Frau J. Scheumaier
Telefon: 0811 5522-0
Telefax: 0811 5522-333
Zimmer: 0.01

Frau H. Strobl
Stellvertretung
Telefon: 0811 5522-0
Telefax: 0811 5522-333
Zimmer: 0.01

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