Schülerbeförderung
Die Schülerbeförderung in Bayern wird durch das Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges (Schulwegkostenfreiheitsgesetz) und in der Verordnung über die Schülerbeförderung (Schülerbeförderungsverordnung) in der jeweils gültigen Fassung geregelt. Die notwendige Beförderung wird durch die Gemeinde Hallbergmoos als Aufgabenträger sichergestellt, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen.
Beförderungsanspruch haben alle Kinder von der 1. bis zur 4. Klasse, wenn der Schulweg (= der kürzeste zumutbare Fußweg von der Wohnung zur Schule) länger als 2 km und bei Schülern der 5. bis zur 10. Jahrgangsstufe länger als 3 km beträgt.
Alle Kinder mit Beförderungsanspruch werden im Sommer von der Gemeindeverwaltung Hallbergmoos automatisch angeschrieben und informiert.
Bei Gastschulverhältnissen besteht kein Beförderungsanspruch.
Aufruf an alle Eltern zum Thema „Elterntaxi“
Wege zur Schule werden viel zu oft mit dem vermeintlich sicheren Auto zurückgelegt. Der Schulweg mit dem Fahrrad oder zu Fuß hingegen wird oft als gefährlich angesehen. Eltern, die ihre Kinder mit dem eigenen Auto zur Schule fahren, verstärken die Unfallgefahr: Durch das unübersichtliche Verkehrsaufkommen sind sowohl die aussteigenden Kinder als auch die zu Fuß oder mit dem Rad kommenden Kinder gefährdet. Das Elterntaxi verschärft die Situation vor den Schulen!
Bitte unterstützen Sie ihre Kinder den Schulweg sicher und zu Fuß oder mit dem Rad zurückzulegen.
Bus mit Füßen
Bei dem Bus mit Füßen handelt es sich um ein Projekt der Grundschule und des Elternbeirats, das auch von der Gemeinde Hallbergmoos unterstützt wird. Es gibt verschiedene „Haltestellen“ entlang der 4 Routen, an denen die Schüler „zusteigen“ können. Mit diesem Projekt werden unter anderem die Bewegung und die Selbständigkeit der Kinder gefördert! Weitere Informationen finde Sie hier.
https://www.hallbergmoos.org/media/faltplan-bus-mit-fuessen-2025_aussen.png
https://www.hallbergmoos.org/media/faltplan-bus-mit-fuessen-2025_innen.png
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Sachgebiet S4 - Bildung, Kinderbetreuung
Frau M. Loncar-Ricko
Abteilungsleitung
Telefon: 0811 5522-319
Telefax: 0811 5522-333
Zimmer: 1.29
Frau S. Hartl
Telefon: 0811 5522-320
Telefax: 0811 5522-111
Zimmer: 1.29
