Kommunale Wärmeplanung
- Förderkennzeichen: 67K26734
- Bewilligungszeitraum: 01.10.2024 bis 01.03.2026
- beteiligte Partner: ecb | energie.concept.bayern. GmbH & Co. KG
Die Kommunale Wärmeplanung ist ein strategischer und theoretischer Planungsprozess, um unsere Wärmeversorgung in Zukunft umweltfreundlicher und effizienter zu gestalten.
Warum ist die Kommunale Wärmeplanung wichtig?
Die Kommunale Wärmeplanung basiert auf dem Wärmeplanungsgesetz (WPG), welches eng verzahnt mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und so Teil der deutschen Energiewende ist. Dieses Gesetz verpflichtet alle Städte und Gemeinden, eine langfristige Strategie für die Wärmeversorgung zu entwickeln. Durch die Kommunale Wärmeplanung leisten wir einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur Reduzierung des CO Ausstoßes.
Welche Rolle spiele ich als Bürger?
Als Bürgerinnen und Bürger haben Sie eine wichtige Rolle in der Kommunalen Wärmeplanung. Die Interaktion und Kommunikation mit Ihnen ist entscheidend, um sicherzustellen, dass die Planung die Bedürfnisse und Interessen der Gemeinschaft berücksichtigt. Sie können sich aktiv an Informationsveranstaltungen beteiligen, Fragen stellen und Vorschläge einbringen, sobald Schritt 2 abgeschlossen ist.
Was ist ein Wärmenetz und kann in Zukunft Jeder an ein solches angeschlossen werden?
Ein Wärmenetz ist ein Rohrleitungssystem, das Wärme - meist in Form von heißem Wasser von einer zentralen Energiequelle zu den angeschlossenen Gebäuden transportiert. Es ermöglicht eine effiziente und umweltfreundliche Wärmeversorgung mehrerer Gebäude. Ob ein Wärmenetz entsteht bzw. alle Gebäude an ein solches angeschlossen werden können, hängt von der Infrastruktur und den örtlichen Gegebenheiten ab. In vielen Gemeinden ist dies möglich, aber insbesondere in ländlichen oder abgelegenen Gebieten kann es alternative Lösungen geben.
Öffentliche Auslegung: 17.12.2025 bis 23.01.2026
Die Ergebnisse der Kommunalen Wärmeplanung liegen nun vor und wurden öffentlich ausgelegt, sodass die Bürgerinnen und Bürger sowie die Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit zur Einsicht und zur Stellungnahme hatten.
Der Gemeinderat der Gemeinde Hallbergmoos hat am 10.03.2026 die Kommunale Wärmeplanung der Gemeinde Hallbergmoos in der Fassung vom 10.03.2026 beschlossen.
Die Kommunale Wärmeplanung wird als strategisches, informelles Planungsinstrument der Gemeinde anerkannt.
Die Verwaltung wurde beauftragt:
- die Ergebnisse der Kommunalen Wärmeplanung bei zukünftigen kommunalen Planungen und Entscheidungen zu berücksichtigen,
- die Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Wärmeplanung zu informieren und
- dem Gemeinderat in geeigneten Abständen über den Stand der Umsetzung zu berichten.
Die Kommunale Wärmeplanung begründet keine unmittelbaren Rechtswirkungen oder Verpflichtungen für private Dritte und stellt keine Vorentscheidung über konkrete Einzelmaßnahmen oder Investitionen dar.
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Abschlussbericht Kommunale Wärmeplanung
Beschluss Gemeinderat vom 10.03.2026

