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Förderungen & Zuschüsse

 


Zuschussrichtlinie Solarstrom

Wichtiger Hinweis: Antragsverfahren wurde ab 15.03.2023 geändert! 

Erst Maßnahme durchführen, dann Antrag/Verwendungsnachweis bei der Gemeinde einreichen.

Der Antrag muss 3 Monate nach Durchführung der Maßnahme bei der Gemeinde Hallbergmoos gestellt werden.

Nach dieser Zuschussrichtlinie können nur Anträge abgewickelt werden, bei denen eine Beauftragung der Maßnahme und die Antragstellung ab 15.03.2023 erfolgte.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 14.03.2023 eine neue Zuschussrichtlinie zur Förderung von PV-Anlagen beschlossen.

Bei der Eindämmung des Klimawandels kommt den Städten und Gemeinden eine besondere Verantwortung zu, da hier ein Großteil der Treibhausgase produziert wird. Die Gemeinde Hallbergmoos möchte mit diesem Zuschussprogramm einen Beitrag zur Reduzierung des Treibhausgasausstoßes in der Gemeinde leisten.

Gefördert wird vor allem die Neuerrichtung von fest installierten Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung in Kombination mit einem Batteriespeicher. So soll möglichst wenig Energie durch die Netze geleitet werden, um diese zu entlasten. Es soll ein Anreiz zur Zwischenspeicherung geschaffen werden, damit die erzeugte Energie an dem Ort verbleibt, an dem sie verbraucht wird.

Die Voraussetzungen für die Zuschussgewährung entnehmen Sie bitte der Zuschussrichtlinie.


Wichtig!!
Dieser Verwendungsnachweis gilt nur für bereits beantragte Maßnahmen! Die Antragstellung muss bis zum 14.03.2023 erfolgt sein.



Zuschussrichtlinie Elektromobilität

Wichtiger Hinweis: Antragsverfahren wurde ab 15.03.2023 geändert! 

Erst Maßnahme durchführen, dann Antrag/Verwendungsnachweis bei der Gemeinde einreichen.

Der Antrag muss 3 Monate nach Durchführung der Maßnahme bei der Gemeinde Hallbergmoos gestellt werden.

Nach dieser Zuschussrichtlinie können nur Anträge abgewickelt werden, bei denen eine Beauftragung der Maßnahme und die Antragstellung ab 15.03.2023 erfolgte.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 14.03.2023 eine neue Zuschussrichtlinie zur Förderung der Elektromobilität beschlossen.  Die Zuschussrichtlinie Elektromobilität verfolgt verschiedene Ziele:

· Senkung der lokalen CO2-Emissionen im Sinne des Klimaschutzes durch eine Minderung des Verbrauchs von fossilen     Energieträgern

· Steigerung des Radverkehrsanteils, auch im gewerblichen Bereich

· Verringerung der Emissionen von Schadgasen (v.a. NOx) und Feinstäuben im Gemeindegebiet als Beitrag zur Luftreinhaltung

· Flächendeckende Lärmminderung zum Wohle unserer Bürgerinnen und Bürger

Die Voraussetzungen für die Zuschussgewährung entnehmen Sie bitte der Zuschussrichtlinie.


Wichtig!!
Dieser Verwendungsnachweis gilt nur für bereits beantragte Maßnahmen! Die Antragstellung muss bis zum 14.03.2023 erfolgt sein.



Förderung zum Mehrweggeschirrsystem:

Die Gemeinde Hallbergmoos gewährt freiwillig auf Antrag von Unternehmen aus der Gastronomie sowie Unternehmen, die ebenfalls Speisen to-go/take-away abgeben (Bäckerei, Metzgerei, Lebensmittelhandel, Eisdiele, Imbiss, Foodtruck) Zuschüsse zu finanziellen Aufwendungen, die zur Einführung eines unternehmensübergreifenden Mehrweggeschirr-Systems (Mehrwegsystems) für die Ausgabe von to-go-/take-away-Speisen und -Getränken im Gemeindegebiet Hallbergmoos (inkl. Ortsteile) beitragen.

Die Förderung erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit aus entsprechenden Haushaltsmitteln.

Das Förderprogramm ist zeitlich befristet auf das Haushaltsjahr 2021.