Personalausweis/vorläufiger Personalausweis
Reisepass/vorläufiger Reisepass
Statusabfrage Pass oder Personalausweis
Verlusterklärung eines Dokuments
Passwesen
- Antragstellung und Aushändigung von Reisepässen und Personalausweisen
- Antragstellung, Ausstellung und Aushändigung von Kinderreisepässen, vorläufigen Personalausweisen und vorläufigen Reisepässen
- Verlängerung von Kinderreisepässen, Lichtbildanbringung und Lichtbildaktualisierung
Erforderliche Unterlagen/ Gebühren:
- Personalausweis:
1 Passbild (in biometrischer Form erforderlich), alter Personalausweis oder Kinderausweis/-reisepass (unter 16 Jahren Unterschrift der Sorgeberechtigen)
Gebühr bis 24. Lebensjahr: 22,80 €, darüber 37,00 €
- vorläufiger Personalausweis:
1 Passbild (in biometrischer Form erforderlich), alter Personalausweis oder Kinderausweis/-reisepass (unter 16 Jahren Unterschrift der Sorgeberechtigten)
Gebühr: 10,00 €
- Reisepass:
1 Passbild (in biometrischer Form erforderlich), alter Reisepass, evtl. Personalausweis oder Kinderausweis/-reisepass (unter 18 Jahren Unterschrift der Sorgeberechtigten)
Gebühr: bis 24. Lebensjahr 37,50 € darüber 60,00 €
- Reisepass mit 48 Seiten:
1 Passbild (in biometrischer Form erforderlich)
Gebühr wie Reisepass +22,00 €
- Expresspass (fertig/ zurück nach 4 Arbeitstagen):
1 Passbild (in biometrischer Form erforderlich)
Gebühr wie Reisepass + 32,00 €
- vorläufiger Reisepass:
1 Passbild (in biometrischer Form erforderlich), alter Reisepass, evtl. Personalausweis oder Kinderausweis (unter 18 Jahren Unterschrift der Sorgeberechtigten)
Gebühr: 26,00 €
- Kinderreisepass:
Unterschrift der Sorgeberechtigten (Eltern), 1 Passbild (in biometrischer Form erforderlich)
Gebühr: 13,00 €
Unabhängig von der Ausweisart und dem Alter muss die Person, für die ein Ausweisdokument ausgestellt wird, bei der Antragstellung immer persönlich anwesend sein.
Detailinformationen zur Biometrietauglichkeit
Mit der Einführung der elektronischen Reisepässe am 01.11.2005 sind neue Fotorichtlinien in Kraft getreten. Die wichtigsten Anforderungen an ein biometrietaugliches Passfoto gemäß Foto-Mustertafel und Passbild-Schablone sind (ohne Berücksichtigung zulässiger Ausnahmen):
- Frontalansicht des Gesichts
- Gesichthöhe zwischen 32 und 36 mm
- Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein sowie in etwa auf gleicher Höhe im vorgegebenen Bereich liegen (Bereich 50 % - 70% der Bildhöhe).
- Das Gesicht muss insgesamt zentriert auf dem Bild wiedergegeben sein.
Haare müssen nicht gänzlich auf dem Foto abgebildet sein, damit das Foto biometrietauglich ist.
Die in der Foto-Mustertafel und der Passbild-Schablone (einzusehen im Bürgerbüro) abgebildeten Vorgaben für die Bilder stellen unverändert den grundsätzlichen Maßstab dar.
Prüfung der Biometrietauglichkeit bei Lichtbildern von Kindern:
Bei Kindern bis zum vollendeten 10. Lebensjahr sind Abweichungen bei der Gesichtshöhe und im Augenbereich, bei Säuglingen und Kleinkindern zusätzlich hinsichtlich Kopfhaltung und Gesichtsausdruck sowie bei Augen und Blickrichtung zulässig. Die Anforderung „Frontalaufnahme" ist jedoch auch bei Lichtbildern von Kindern verpflichtend.
Hiernach können Lichtbilder von Kindern bis zum vollendeten 10. Lebensjahr abweichen bei den Kriterien:
- Gesichtshöhe (zulässig sind für Kinder 50 - 80% der Höhe des Fotos, d.h. Gesichtshöhe zwischen 22,5 und 36 mm)
- Augen innerhalb des markierten Bereichs auf gleicher Höhe (bei Kindern liegt der zulässige Augenbereich zwischen 40% und 70% der Bildhöhe, d.h. untere Begrenzung des Augenbereichs bei 18 mm vom unteren Bildrand).
Lichtbilder von Säuglingen und Kleinkindern können zusätzlich abweichen bei den Kriterien:
- Gerader Kopfhaltung
- Nase etwa auf der gekennzeichneten Mittellinie
- neutraler Gesichtsausdruck
- geschlossene Lippen
- Augen offen und deutlich sichtbar.
Die folgende Tabelle zeigt zulässige Abweichungen bei Lichtbildern für Kinder noch einmal im Überblick:
Abweichungen zulässig ? | |||
Kriterium | 0 bis 5 Jahre | 6 bis 9 Jahre | ab 10 Jahre |
Format | |||
Bildgröße | nein | nein | nein |
Gesichtshöhe | ja | ja | nein |
Kopfposition und Gesichtsausdruck | |||
Gerade Kopfhaltung | ja | ja | nein |
Nase in etwa auf Mittellinie | ja | nein | nein |
Gesicht zentriert | ja | nein | nein |
Frontalaufnahme | nein | nein | nein |
Neutraler Gesichtsausdruck | ja | nein | nein |
Geschlossene Lippen | ja | nein | nein |
Augen und Blickrichtung | |||
Augen im markierten Bereich auf gleicher Höhe | ja | ja | nein |
Augen offen und deutlich sichtbar | ja | nein | nein |
Fotoqualität | |||
Foto scharf und kontrastreich | nein | nein | nein |
Ausleuchtung gleichmäßig | nein | nein | nein |
Hintergrund einfarbig | nein | nein | nein |
Natürliche Hauttöne | nein | nein | nein |
Keine Knicke und Verunreinigungen | nein | nein | nein |
Brillenträger | |||
Augen erkennbar und nicht verdeckt | nein | nein | nein |
Ansprechpartner
Sachgebiet S1 - Bürgerbüro, Standesamt, Wahlen
Frau M. Langer
Abteilungsleitung
Telefon: 0811 5522-0
Telefax: 0811 5522-333
Zimmer: 0.01
Frau M. Salb
Telefon: 0811 5522-0
Telefax: 0811 5522-333
Zimmer: 1.17
Frau H. Strobl
Stellvertretung
Telefon: 0811 5522-0
Telefax: 0811 5522-333
Zimmer: 0.01