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Personalausweis/vorläufiger Personalausweis

Reisepass/vorläufiger Reisepass


Statusabfrage Pass oder Personalausweis

Verlusterklärung eines Dokuments


Passwesen

  • Antragstellung und Aushändigung von Reisepässen und Personalausweisen
  • Antragstellung,  vorläufigen Personalausweisen und vorläufigen Reisepässen

Der Kinderreisepass kann seit dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Für Kinder gibt es nun die gleichen Ausweisdokumente wie für Erwachsene. Bitte beachten Sie die Bearbeitungszeit der Ausweisdokumente: Personalausweise dauern ca. 3-4 Wochen, Reisepässe bis zu 6 Wochen ab Beantragung.

Die Gültigkeit der Dokumente ist abhängig vom Abgleich des Passbildes mit der Person = Sollte die Person nicht mehr mit dem Passbild abgleichbar sein, wird das Ausweisdokumente trotz längerer Laufzeit ungültig!

Bei erstmaliger Ausstellung von Ausweisdokumenten bringen Sie bitte eine Geburtsurkunde mit.

Unabhängig von der Ausweisart und dem Alter muss die Person, für die ein Ausweisdokument ausgestellt wird, bei der Antragstellung immer persönlich anwesend sein.
 

Erforderliche Unterlagen/ Gebühren:

  • Personalausweis:

1 Passbild (in biometrischer Form erforderlich), alter Personalausweis oder Kinderreisepass. Unter 16 Jahren sind die Unterschriften der Sorgeberechtigen erforderlich. Hier finden Sie das dazugehörige Formular: Formulare & Anträge - Bürgerservice - Rathaus & Verwaltung - Bürger*in - Gemeinde Hallbergmoos

Gebühr bis zum 24. Lebensjahr: 22,80 € (Gültigkeit 6 Jahre), darüber 37,00 € (Gültigkeit 10 Jahre)

  • vorläufiger Personalausweis:

1 Passbild (in biometrischer Form erforderlich), alter Personalausweis oder Kindereisepass. Unter 16 Jahren sind die Unterschriften der Sorgeberechtigen erforderlich. Hier finden Sie das dazugehörige Formular: Formulare & Anträge - Bürgerservice - Rathaus & Verwaltung - Bürger*in - Gemeinde Hallbergmoos

Gebühr: 10,00 € (Gültigkeit von 3 Monaten)

  • Reisepass:

1 Passbild (in biometrischer Form erforderlich), alter Reisepass, evtl. Personalausweis oder Kinderreisepass. Unter 18 Jahren sind die Unterschriften der Sorgeberechtigen erforderlich. Hier finden Sie das dazugehörige Formular: Formulare & Anträge - Bürgerservice - Rathaus & Verwaltung - Bürger*in - Gemeinde Hallbergmoos

Gebühr: bis zum 24. Lebensjahr 37,50 € (Gültigkeit 6 Jahre), darüber 70,00 € (Gültigkeit 10 Jahre)

  • Reisepass mit 48 Seiten:

1 Passbild (in biometrischer Form erforderlich)

Gebühr und Gültigkeit wie Reisepass +22,00 €

  • Expresspass (fertig/ zurück nach 4 Arbeitstagen):

1 Passbild (in biometrischer Form erforderlich), alter Reisepass, evtl. Personalausweis oder Kinderausweis. Unter 18 Jahren sind die Unterschriften der Sorgeberechtigen erforderlich. Hier finden Sie das dazugehörige Formular: Formulare & Anträge - Bürgerservice - Rathaus & Verwaltung - Bürger*in - Gemeinde Hallbergmoos

Gebühr wie Reisepass + 32,00 €

  • vorläufiger Reisepass:

1 Passbild (in biometrischer Form erforderlich), alter Reisepass, evtl. Personalausweis oder Kinderausweis. Unter 18 Jahren sind die Unterschriften der Sorgeberechtigen erforderlich. Hier finden Sie das dazugehörige Formular: Formulare & Anträge - Bürgerservice - Rathaus & Verwaltung - Bürger*in - Gemeinde Hallbergmoos

Gebühr: 26,00 € (Gültigkeit 1 Jahr)

 

Detailinformationen zur Biometrietauglichkeit

Mit der Einführung der elektronischen Reisepässe am 01.11.2005 sind neue Fotorichtlinien in Kraft getreten. Die wichtigsten Anforderungen an ein biometrietaugliches Passfoto gemäß Foto-Mustertafel und Passbild-Schablone sind (ohne Berücksichtigung zulässiger Ausnahmen):

  1. Frontalansicht des Gesichts
  2. Gesichthöhe zwischen 32 und 36 mm
  3. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein sowie in etwa auf gleicher Höhe im vorgegebenen Bereich liegen (Bereich 50 % - 70% der Bildhöhe).
  4. Das Gesicht muss insgesamt zentriert auf dem Bild wiedergegeben sein.

Haare müssen nicht gänzlich auf dem Foto abgebildet sein, damit das Foto biometrietauglich ist.

Die in der Foto-Mustertafel und der Passbild-Schablone (einzusehen im Bürgerbüro) abgebildeten Vorgaben für die Bilder stellen unverändert den grundsätzlichen Maßstab dar.
 

Prüfung der Biometrietauglichkeit bei Lichtbildern von Kindern:

Bei Kindern bis zum vollendeten 10. Lebensjahr sind Abweichungen bei der Gesichtshöhe und im Augenbereich, bei Säuglingen und Kleinkindern zusätzlich hinsichtlich Kopfhaltung und Gesichtsausdruck sowie bei Augen und Blickrichtung zulässig. Die Anforderung „Frontalaufnahme" ist jedoch auch bei Lichtbildern von Kindern verpflichtend.

Hiernach können Lichtbilder von Kindern bis zum vollendeten 10. Lebensjahr abweichen bei den Kriterien:

  • Gesichtshöhe (zulässig sind für Kinder 50 - 80% der Höhe des Fotos, d.h. Gesichtshöhe zwischen 22,5 und 36 mm)
  • Augen innerhalb des markierten Bereichs auf gleicher Höhe (bei Kindern liegt der zulässige Augenbereich zwischen 40% und 70% der Bildhöhe, d.h. untere Begrenzung des Augenbereichs bei 18 mm vom unteren Bildrand).

Lichtbilder von Säuglingen und Kleinkindern können zusätzlich abweichen bei den Kriterien:

  • Gerader Kopfhaltung
  • Nase etwa auf der gekennzeichneten Mittellinie
  • neutraler Gesichtsausdruck
  • geschlossene Lippen
  • Augen offen und deutlich sichtbar.

Die folgende Tabelle zeigt zulässige Abweichungen bei Lichtbildern für Kinder noch einmal im Überblick:

 Abweichungen zulässig ?
Kriterium

0 bis 5

Jahre

6 bis 9

Jahre

ab 10 Jahre
Format
Bildgrößeneinneinnein
Gesichtshöhejajanein
Kopfposition und Gesichtsausdruck
Gerade Kopfhaltungjajanein
Nase in etwa auf Mittelliniejaneinnein
Gesicht zentriertjaneinnein
Frontalaufnahmeneinneinnein
Neutraler Gesichtsausdruckjaneinnein
Geschlossene Lippenjaneinnein
Augen und Blickrichtung
Augen im markierten Bereich auf gleicher Höhejajanein
Augen offen und deutlich sichtbarjaneinnein
Fotoqualität
Foto scharf und kontrastreichneinneinnein
Ausleuchtung gleichmäßigneinneinnein
Hintergrund einfarbigneinneinnein
Natürliche Hauttöneneinneinnein
Keine Knicke und Verunreinigungenneinneinnein
Brillenträger
Augen erkennbar und nicht verdecktneinneinnein

Ansprechpartner

Sachgebiet S1 - Bürgerbüro, Standesamt, Wahlen

Frau M. Langer
Abteilungsleitung
Telefon: 0811 5522-0
Telefax: 0811 5522-333
Zimmer: 0.01

Frau J. Scheumaier
Telefon: 0811 5522-0
Telefax: 0811 5522-333
Zimmer: 0.01

Frau H. Strobl
Stellvertretung
Telefon: 0811 5522-0
Telefax: 0811 5522-333
Zimmer: 0.01

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