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Steuerhebesätze

In der aktuell gültigen Haushaltssatzung sind die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer: 275 %

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 275 %
b) für die Grundstücke (B) 275%

2. Gewerbesteuer: 320%

3. Realsteuerhebesätze der bayerischen Kommunen im Jahr 2018
Vom Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung wurden jüngst die Durchschnittshebesätze der Realsteuern aller bayerischer Gemeinden für 2018 bekannt gegeben. Bei Kreisangehörigen Gemeinden mit 10.000 bis 20.000 Einwohnern gibt es folgendes Bild:

Grundsteuer A:
Landesdurchschnitt: 342,0 %
Hallbergmoos: 275 %

Grundsteuer B:
Landesdurchschnitt: 340,0 %
Hallbergmoos: 275 %


Gewerbesteuer:
Landesdurchschnitt: 316,0 %
Hallbergmoos: 320%

Bis auf den Gewerbesteuerhebesatz liegt die Gemeinde Hallbergmoos deutlich unter dem jeweiligen Landesdurchschnitt gleichgroßer Gemeinden.
 

4. Zweitwohnungssteuer

Der Gemeinderat hat am 30.11.2004 den Beschluss gefasst, dass auf die Einführung einer Zweitwohnungssteuer verzichtet wird.

Ansprechpartner

Sachgebiet F4 - Steuern und Gebühren

Frau S. Haslauer
Telefon: 0811 5522-225
Telefax: 0811 5522-222
Zimmer: 1.15

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