einholung einer Anordnung zur Baustellensicherung
Baustellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken können, müssen besonders gesichert werden. Die Beschilderung zur Sicherung solcher Baustellen wird regelmäßig von den Straßenverkehrsbehörden angeordnet. Die für die Baustelle verantwortlichen Bauunternehmer müssen sich hierzu frühzeitig vor dem Beginn der Arbeiten an die Straßenverkehrsbehörde wenden.
Sachgebiet S2 - Sicherheit, Verkehrswesen, Jugend
Herr M. Heyer
Telefon: 0811 5522-322
Telefax: 0811 5522-333
Zimmer: 2.06
Frau V. Wagner
Telefon: 0811 5522-318
Telefax: 0811 5522-333
Zimmer: 2.06