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Veröffentlicht am: 08.09.2025

Information zum Pflichtumtausch von Führerscheinen

Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen stufenweise bis spätestens 19. Januar 2033 getauscht werden. Nach Ablauf der jeweiligen Frist verliert der Führerschein seine Gültigkeit. Die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen (Fahrerlaubnis) bleibt bestehen.

Nähere Informationen zum Antragsverfahren erhalten Sie auf der Homepage der Führerscheinstelle:
Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) - Landkreis Freising

Umtauschfristen des Papierführerscheins*

IHR GEBURTSJAHRUMTAUSCH BISAKTION
vor 195319. Januar 2033Bitte warten
1953 bis 195819. Januar 2022Bitte umtauschen
1959 bis 196419. Januar 2023Bitte umtauschen
1965 bis 197019. Januar 2024Bitte umtauschen
ab 197119. Januar 2025Bitte umtauschen

 

Umtauschfristen des unbefristeten Kartenführerscheins*

AUSSTELLUNGSJAHR 
(Feld 4a auf dem Führerschein)
UMTAUSCH BISAKTION
1999 bis 200119. Januar 2026Bitte umtauschen
2002 bis 200419. Januar 2027Bitte warten
2005 bis 200719. Januar 2028Bitte warten
200819. Januar 2029Bitte warten
200919. Januar 2030Bitte warten
201019. Januar 2031Bitte warten
201119. Januar 2032Bitte warten
2012 bis 18.01.201319. Januar 2033Bitte warten

* Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.