Bitte melden Sie ab sofort bis spätestens 31.12.2024 den Zählerstand des Zwischenzählers für die Gartenbewässerung. Das entsprechende Formular ist auf der Homepage der Gemeinde Hallbergmoos hinterlegt oder kann im Bürgerbüro abgeholt werden. Es muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben entweder an Gemeinde Hallbergmoos, Sachgebiet F4 – Steuern und Gebühren, Rathausplatz 1, 85399 Hallbergmoos oder per E-Mail an steueramt@hallbergmoos.de gesendet werden. Meldungen, die nach dem 31.12.2024 mitgeteilt werden, können nicht mehr berücksichtigt werden. Wird in einem Jahr keine Abzugsmenge mitgeteilt, kann bei einer Meldung im Folgejahr nicht die volle Differenz zum letzten gemeldeten Zählerstand abgesetzt werden. Es erfolgt dann lediglich eine anteilsmäßige Berechnung.
Für eventuelle Fragen wenden Sie sich bitte an das Steueramt, Sachgebiet F4
(E-Mail steueramt@hallbergmoos.de oder Tel. 0811 5522 230,
Mo – Do von 08:00 – 12:00 Uhr).